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Förderbedingungen

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2) (Stand 02/2009)
Die Teilnahme an arbeitspolitisch sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen wird gefördert.

Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt. Das Begehren muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) beim AMS eingereicht werden. Ausgenommen von der Förderung sind das AMS, juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.

Förderbar sind max. € 10.000,00 pro Teilnehmer/in und Begehren:

Frauen bis 45 Jahre mit höchstens 2/3 der Kurskosten

Bei Lehrausbildung oder mittlerer Schule:

Frauen ab 45 Jahre 3/4 der Kurskosten

Männer ab 45 Jahre 2/3 der Kurskosten

Wiedereinsteigerinnen 2/3 der Kurskosten

Personen unter 45 Jahre im Rahmen 2/3 der Kurskosten

von Productive-Aging Konzepten in Qualifizierungsverbünden.

Nähere Infos finden Sie unter: www.ams.or.at


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